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Waschbär-Schonzeit in der Rhön aufgehoben

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Das hessische Umweltministerium hat die Schonzeit für Waschbär, Fuchs, Marderhund und Mink für den Jagdbezirk Tann-Heide im Birkwildhegering Hessische Rhön per Ausnahmegenehmigung aufgehoben.

Das hessische Umweltministerium hat die Schonzeit für Waschbären in der Rhön aufgehoben. Foto: Winfried Schäfer

Der Schutz führender Elterntiere bleibt davon unberührt. Damit hat das Umweltministerium einem Antrag des Birkwildhegerings stattgegeben. In der Rhön versuchen Jäger gemeinsam mit Ornithologen, das vom Aussterben bedrohte Birkwild durch Auswilderung und intensive Raubwildbejagung zu erhalten. Die 2016 in Kraft getretene Hessische Jagdverordnung weist generell eine Schonzeit für Waschbären vom 1. März bis 31. Juli und für Füchse sogar vom 1. März bis 15. August aus. Auch die Jungtiere dieser Prädatoren fallen darunter. Der Nabu hatte sich noch in der Debatte um die Jagdverordnung gegen eine Sonderregelung zum Schutz des Birkwilds vor Prädatoren ausgesprochen. Das Umweltministerium setzt damit beim Waschbären vorzeitig eine Regelung um, die auf der EU-Verordnung gegen gebietsfremde invasive Arten basiert. Nachdem die EU-Liste der invasiven Arten im Sommer 2016 veröffentlicht wurde, müssen die Mitgliedsstaaten binnen 18 Monaten konkrete Maßnahmen zur Bekämpfung dieser Arten einleiten. Das Umweltministerium hat einen Arbeitskreis etabliert, der konkrete Management-Konzepte zur Eindämmung der invasiven Arten in Hessen entwickeln soll.

roe


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