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Wegen Problemwölfin Strafantrag gegen Umweltministerin Hinz

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Ein nordhessischer Schafhalter hat wegen einer Problemwölfin bei der Staatsanwaltschaft Wiesbaden Strafantrag gegen die hessische Umweltministerin Priska Hinz (Grüne) gestellt.

Mindestens 28 genetisch nachgewiesene Risse wurden durch die im Stölzinger Gebirge (Landkreis Hersfeld-Rotenburg) sesshafte Wölfin verursacht (Symbolbild: Hans Harbig / Pixabay)

Die Ministerin habe es „anhaltend unterlassen, erforderliche Maßnahmen gegen die grausame Tötung von Weidetieren durch Wölfe zu ergreifen“, argumentiert der Rechtsanwalt des Schafhalters im Strafantrag. Damit habe Hinz gegen § 1 des Tierschutzgesetzes verstoßen.

Laut Rechtsvertreter des Klägers hat es 2019 und 2020 im weiteren Umkreis um die 37 Schafe des Klägers mindestens 28 genetisch nachgewiesene Risse durch die im Stölzinger Gebirge (Landkreis Hersfeld-Rotenburg) sesshafte Wölfin gegeben. Auch der Kläger sei geschädigt worden. Die Wölfin habe gelernt, „wolfssichere“ Zäune zu überwinden. Durch ihre „unverzügliche Entnahme“ müsse verhindert werden, dass es dieses Verhalten an eventuelle Jungwölfe weitergebe. Dem Strafantrag zufolge setzt der Schafhalter seine Tiere im Wolfsgebiet in Landschaftspflege und Muttertierhaltung ein.

Der Rechtsanwalt des Tierhalters hat nach eigenen Angaben schon im Dezember 2019 erfolglos einen Antrag zur Entnahme der Wölfin gestellt. Ministerin Hinz habe zwar von der Wolfsproblematik gewusst, sei jedoch weiter untätig geblieben.

Zuletzt hatten in der Hessisch-Niedersächsischen Allgemeinen (HNA/Kassel) vom 12. Juli Weidetierhalter den Abschuss der Stölzinger Wölfin gefordert. In diesem Zusammenhang bezeichnete auch eine Sprecherin des Umweltministeriums die Abschreckung des Tiers mit Gummigeschossen als „eine mögliche Reaktion“. Dies sei jedoch „derzeit noch keine sinnvolle Option“, sagte die Sprecherin laut HNA.

Umweltministerin Hinz ist in der Hessischen Landesregierung auch für den Tierschutz zuständig. Dass sie es unterlassen habe, wirksame Maßnahmen gegen die Tötung der Weidetiere einzuleiten, ist deshalb nach den Worten des Anwalts „besonders schwerwiegend“.

roe


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