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Widerspruch gegen Wolfsabschuss von Gericht stattgegeben

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Laut NDR hat das Verwaltungsgericht Oldenburg einem Widerspruch gegen die Entnahmegenehmigung eines Wolfes aus dem Friedeburger Rudel stattgegeben. Für Umweltminister Olaf Lies (SPD) ein erneuter Eklat.

Die Bestimmung galt einem Rüden, forderte aber einen Vergrämungsabschuss. (Symbolbild: Uryadnikov Sergey – stock.adobe.com)

Nach Betrachtung der Richter sei die Begründung vom Land für den Ausnahmeabschuss nicht durch das Bundesnaturschutzgesetz gedeckt. So könnten nicht andere Mitglieder des Rudels erlegt werden wenn Nutztierrisse einem einzelnen Tier bereits genetisch nachgewiesen sind. Der Beschluss ist also nicht rechtskräftig. Nachdem der „Freundeskreis freilebender Wölfe“ den Eilantrag eingereicht hat, kann nun der NLWKN* als zuständige Naturschutzbehörde offiziell Beschwerde einlegen.

Alles zum Ärger von Olaf Lies, Landesumweltminister der SPD, der Beschwerde ankündigt. „Wir begründen die Ausnahmegenehmigungen bereits mit größtmöglicher Sorgfalt. Das Oldenburger Gericht verlangt hier allerdings einen noch wesentlich restriktiveren Weg, der künftige Abschüsse faktisch unmöglich machen könnte“. In der Tat würde diese Rechtssprechung die Vergrämung ganzer Rudel, die an Scheu verlieren, wesentlich komplizierter machen. So galt die Genehmigung vom 14.09. zwar nur einem Rüden (GW2888m) der auffälig wurde, eine Nebenbestimmung griff allerdings zu weit und forderte einen Generalabschuss wenn der Einzeltäter nicht zu identifizieren sei. Lies wies erneut darauf hin dass der Wolf in Niedersachsen mit über 40 Rudeln und 400 Tieren in seinem Bestand nicht mehr gefährdet sei.

Bedroht hingegen fühlen sich weiterhin die Nutztierhalter in ganz Deutschland. Schäfer und andere Weidetierzüchter aus der Republik wollen am 10. November erneut ein Zeichen setzen. So bezeichnet das Landvolk Niedersachsen die Aktion „Lichter gegen das Vergessen“ als Mahndemonstration gegen die „Ignoranz der Politik“. Am Tag vor St. Martin wollen die Beteiligten Kerzen in die Fenster stellen und Höfe und Weiden mit Feuerschalen und Lichterketten beleuchten.

*NLWKN = Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz

tjs


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