Dem Verein Wildes Bayern e. V. ist ein juristischer Erfolg gelungen, der den Umgang mit Bergwild im bayerischen Bergwald und darüber hinaus grundlegend verändern könnte.
Sensationserfolg für Wildtiere und Natur vor dem Bundesverwaltungsgericht: Verordnung zur Schonzeitaufhebung im bayerischen Bergwald nicht rechtens (Foto: Monika Baudrexl)
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 7. November dem in Bayern und Österreich anerkannten Naturschutzverein mit seiner Klage rechtgegeben und die Schonzeitaufhebungs-Verordnung der Regierung von Oberbayern vom Februar 2019 eigenen Angaben zufolge für nicht gesetzeskonform erklärt.
Aufgrund solcher Verordnungen sind seit Jahrzehnten Wildtiere in Dutzenden von Gebieten am Berg auch im Winter und Frühjahr verfolgt worden, wie es in einer Presseaussendung des Vereins heißt. Seit über 20 Jahren werde auf großen Flächen in den oberbayerischen Gebirgswäldern dem Wild keine Ruhe mehr gelassen. Unter dem Argument, dass sich der schützende Bergwald in Auflösung befinde und bei Anwesenheit von Wildtieren nicht mehr verjüngen könne, hebe die Regierung von Oberbayern alle fünf Jahre per Verordnung großräumig die Schonzeit für Rehe, Gämsen und Hirsche auf. Ausgerechnet in den überlebenswichtigen Winterlebensräumen des Gamswildes auf Südhängen würden die Tiere deshalb auch in ihrer dringend benötigten Ruhephase im Winter und im Frühjahr von Schützen verfolgt.
Der Verein Wildes Bayern habe diese Praxis nie für rechtskonform gehalten und deshalb bereits vor 2019 Klage gegen die damals aktuelle Verordnung eingereicht. Nach einem Marathon durch die Gerichtsinstanzen habe das Bundesverwaltungsgericht nun am 7. November 2024 die Verordnung zur Änderung der Jagd- und Schonzeiten für Schalenwild in Sanierungsgebieten im Regierungsbezirk Oberbayern für nicht rechtskonform erklärt. Entscheidend sei dabei das Argument gewesen, dass die möglichen und tatsächlichen Auswirkungen der Schonzeitraufhebungen auf geschützte Wildarten, auf Gamswild und auf geschützte Lebensräume niemals fachlich von den zuständigen Stellen geprüft worden waren.
Erfolg für Wildtiere
„Die Entscheidung ist ein absoluter Sensationserfolg für unsere heimischen Wildtiere“, freut sich Wildes Bayern-Vorsitzende Dr. Christine Miller. „Wildtiere einfach für vogelfrei zu erklären, ohne ihre Rolle als Bestandteile der Natur zu berücksichtigen, ist überkommen und unserer heutigen Sicht auf die Natur absolut nicht mehr gemäß. Es muss sich nun erweisen, ob und wie sich diese für die bayerische Jagdpraxis in Staatsforstbereichen durchaus wegweisende Entscheidung darüber hinaus auch auf das gesamte Schutzwaldmanagement der Staatsforstverwaltung auswirken wird“. PM