Zur Berechnung von Wildschäden gibt das Regierungspräsidium Kassel jährlich Richtwert-Tabellen heraus, die als Grundlage zur Schätzung von Aufwuchsschäden herangezogen werden.
Als Grundlage der Tabelle dienen bei Marktfrüchten (z. B Getreide oder Kartoffeln) die aktuellen Marktpreise. Als Eingangswert dient die Schadfläche in Quadratmetern. In der Tabelle sind neben den verschiedenen Marktfrüchten auch die unterschiedlichen Ertragsstufen berücksichtigt.
Wildschadensberechnung bei Futterpflanzen
Bei Futterpflanzen besteht oft kein Marktpreis. Daher richten sich die aufgeführten Werte nach dem Futterwert von Ersatzfuttermitteln. Dennoch dient auch hier die Grundfläche der Wildschäden als Eingangsgröße.
Hinweis:
Am 1. April 2010 erscheint das WILD UND HUND-Exklusiv-Heft Nummer 35, das sich ausschlielich mit dem Thema Wildschäden beschäftigt.
-hei/pm-