Naturschutzvebände reichen Klage bei Bundesverwaltungsgericht ein. Der Kanton Graubünden stoppt daraufhin sofort alle Maßnahmen zur Wolfsregulation, nahm diese zum Teil aber binnen kurzer Zeit wieder auf, nachdem klar war, dass nicht alle Abschüsse betroffen sind. (Symbolbild: www.stock.adobe.com)
Schweizer Naturschutzverbände klagen gegen die Verhältnismäßigkeit der Wolfsregulierung. (Symbolbild: www.stock.adobe.com)
Der geplante Abschuss mehrerer Wolfsrudel sowie von Einzeltieren in der Schweiz muss zum Teil noch warten, denn Naturschutzverbände haben Klage beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Der Kanton Graubünden stoppte daraufhin sofort alle Maßnahmen zur Wolfsregulation, nahm sie zum Teil aber binnen kurzer Zeit wieder auf, nachdem klar war, dass nicht alle Abschüsse betroffen sind. Der Kanton Wallis stoppte die Abschüsse in den betroffenen Regionen der Rudel Hauts-Forts, Nanz und Le Fou-Isérables. Wie die Organisation Pro Natura mitteilte, richtet sich die Klage der Schweizer Verbände Pro Natura, WWF und BirdLife gegen die Unverhältnismäßigkeit bei der Wolfsregulierung. „Die Umsetzung der neuen Jagd- und Schutzverordnung mündet in eine Wolfsjagd, anstatt in die gezielte Regulierung einer geschützten Tierart zur Verhinderung großer Schäden“, heißt es in der Pressemitteilung. Deshalb lasse man entsprechende Abschussverfügungen gerichtlich prüfen. Betroffen seien 4 der 8 Abschussverfügungen im Kanton Graubünden und 3 der 7 Abschussverfügungen im Kanton Wallis. Der Kanton Graubünden unterscheidet nun zwischen den proaktiven Abschüssen (diese sind von der Klage betroffen) und den reaktiven Abschüssen, die weiterhin durchgeführt werden können. Zu Letzteren gehören beispielsweise die Abschüsse der kompletten Rudel Lenzerhorn und Beverin sowie von Einzelwölfen der Rudel Stagias und Vorab. Der Kanton will diese bis Ende Januar beendet haben.
vk