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Wolfsdebatte: Naturschutz bewegt sich

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Die Umweltminister der Länder mit gesicherten Wolfsvorkommen geraten zunehmend unter Druck. Kurz nach der Umweltministerkonferenz Anfang November, die sich erneut mit dem Wolf beschäftigte und in einer Erklärung zu dem Schluss gelangte, den Herdenschutz zu 100 Prozent zu fördern, gab auch die EU-Kommission dafür grünes Licht: Die Länder können die Kosten für den Schutz von Weidetieren übernehmen, ohne dass dies als unzulässige Beihilfe gilt.

Der Herdenschutz kann in Zukunft zu 100 Prozent von den Ländern übernommen werden.
Foto: Guido Kirchner/dpa

Ab Mitte 2019 soll diese Regelung in Kraft treten. Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) begrüßte die Entscheidung: „Mir ist es sehr wichtig, dass Weidetierhalter in Deutschland auf ganzer Linie entlastet werde – von der Vorsorge bis zur Schadensregulierung.“

Ihr niedersächsischer Länderkollege Olaf Lies (SPD) machte sich bei Wolfsfreunden unbeliebt als er zum Auftakt der UMK anmerkte: „Schutz heißt auf der einen Seite Zaun, aber wir können nicht das ganze Land einzäunen. Da hilft am Ende nur das Töten des Wolfes. Ich will nicht den Bestand gefährden, aber ich glaube, wir müssen regulierend eingreifen.“

Zeitgleich wird laut einer Information der Jägerstiftung bekannt, dass der baden-württembergische Umweltminister Franz Untersteller (Grüne) die Europäische Kommission auffordert, Lockerung des strengen Artenschutzes zuzulassen, wenn Wölfe die Biodiversität gefährden, weil Weidetierhalter aufgeben. Seine Behörde äußerte schon vor einiger Zeit: „Hochwertige Kulturlandschaften können nur durch eine Beweidung erhalten werden. Hunderte Tier- und Pflanzenarten hängen existentiell an ihr.“ Aber auch die Umweltverbände Nabu und WWF bewegen sich in ihren Positionen. In einer Erklärung schreiben sie: „Die Anforderungen an den Herdenschutz müssen sich an der landwirtschaftlichen Praxis orientieren und standortangepasst sein. Eine Aufrüstungsspirale darf es nicht geben. Es muss anerkannt werden, dass es Haltungsformen und Gebiete gibt, in denen Weidetiere mit derzeit bekannten Maßnahmen und vertretbarem Aufwand nicht ausreichend geschützt werden können.“ hho

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