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Wolfsmanagement: Hybrid-Abschuss per Allgemeinverfügung

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Das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) setzt bei der Entnahme der Wolf-Hund-Hybriden im Revier um den Standortübungsplatz Ohrdruf nun auch auf die Jäger vor Ort.

Die Entnahme der Wolf-Hund-Hybriden steht künftig einem größeren Personenkreis zu.
Foto: skeeze / Pixabay (Symbolbild)

Per Allgemeinverfügung, die am 25. Februar in Kraft treten wird, sollen die Hybride noch vor einem möglichen Abwandern jetzt von einem erweiterten Personenkreis erlegt werden dürfen. Darüber informierte Umweltstaatssekretär Olaf Möller bei einem Treffen mit Thüringer Jagdverbänden und örtlichen Jagdausübungsberechtigten. Während die artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung bei wolfsfarbenen Tieren aus Gründen des Muttertierschutzes bis zum 30.04.2020 gültig sein soll, dürfen die schwarz gefärbten Mischlinge bis zum 31.12.2020 geschossen werden.
Was das heißt, hat das Ministerium in den folgenden Eckpunkten bekannt gegeben:

Zum Abschuss ermächtigt werden Jagdausübungsberechtigte, Jagdschutzberechtigte sowie bestimmte Jagderlaubnisscheininhaber in den Landesforsten und wenn diese durch Personen durch das TLUBN geschult und registriert worden sind.
Ausdrücklich nicht zum Abschuss ermächtigt werden anderweitige Jagdgäste ohne Aufgaben des Jagdschutzes im betreffenden Jagdbezirk.
Der Abschuss darf nur in einem bestimmten Zulassungsgebiet (siehe Karte) vorgenommen werden.

Im Falle eines Abschusses ist die zuständige Behörde, das TLUBN sofort zu informieren; das getötete Tier ist an die Behörde zu übergeben.
Weiter gelten strikte Vorgaben, zu denen noch spezielle Schulungen angeboten werden. Nachdem bereits zwei Mischlinge in der letzten Woche entnommen wurden, gehen die Behörden noch von drei verbliebenen Wolf-Hund-Mischlingen im Revier um Ohrdruf aus. fh

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