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Wolfsschütze geht in Berufung

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Der Schütze, der am 20. April 2012 den Westerwälder Wolf erlegt hatte und am 17. Januar vor dem Amtsgericht Montabaur zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen à 50 Euro verurteilt wurde, ist in Berufung gegangen.

Richter Jens Kaboth begründete sein Urteil damit, dass es unerheblich sei, ob es sich tatsächlich um einen Wolf oder einen Hund gehandelt habe. Ein vernünftiger Grund für die Tötung lag für ihn nicht vor.
Auch das Argument der Verteidigung, dass der Schütze auf einen vermeintlich wildernden Hund geschossen habe, ließ der Richter nicht gelten. Der Angeklagte habe auch für einen Hund keine Berechtigung zum Abschuss gehabt, da er ihn nicht direkt beim Wildern ertappt habe. Es handele sich damit um einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz, argumentierte das Gericht.
Nun muss die Kleine Strafkammer des Landgerichts Koblenz abschließend über den Fall urteilen. Bis dahin darf der Waidmann aus strafrechtlicher Sicht weiterhin jagen.
Das rheinland-pfälzische Umweltministerium erarbeitet derzeit einen Wolfsmanagementplan, dessen Entwurf im Frühjahr mit den verschiedenen Interessengruppen erörtert werden soll. Der Wolf selbst soll bald präpariert im Naturhistorischen Museum in Mainz ausgestellt werden und dort von seiner abenteuerlichen Reise durch Deutschland „erzählen“. Nach einem Gutachten des Forschungsinstituts  Senckenberg stammte der Grauhund aus einer italienischen Population. Im vergangenen Jahr war er zunächst in der Nähe von Gießen aufgetaucht und dort angefahren worden. 
 
hho


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