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Wolfsschütze wird nicht angeklagt

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Gegen einen Jäger aus Sachsen-Anhalt, der im Juni vergangenen Jahres bei einer Drückjagd einen Wolf erlegt hat, wird kein Strafverfahren eröffnet.

Laut Staatsanwaltschaft habe er ein wildlebendes Tier getötet, obwohl er hätte wissen müssen, dass es sich um eine streng geschützte Art handele. Sie unterstellte einen vorsätzlichen Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit der Artenschutzverordnung und reichte Klage ein.
 
Der Jäger hatte den Wolf als wildernden Schäferhund angesprochen. Das Amtsgericht Burg lehnte die Anklage ab, weil man ihm das Gegenteil weder unterstellen noch beweisen könne. Auch liege kein fahrlässiger Verstoß vor, da niemand in dieser Gegend Sachsen-Anhalts mit einem Wolf hätte rechnen müssen. Bisher habe es keine Wolfssichtungen in diesem Teil Sachsen-Anhalts gegeben.
 
Aktenzeichen: 21a Ds 444 Js 8652-09
sb


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