Die Zahl der Kleinen Waffenscheine steigt in Deutschland weiter an: Zum Jahreswechsel waren laut Bundesinnenministerium insgesamt 664.706 solcher Scheine im Nationalen Waffenregister eingetragen. Damit hat sich die Zahl in den vergangenen fünf Jahren mehr als verdoppelt.
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Schreckpistolen kann man bereits mit einem Kleinen Waffenschein erwerben.
Foto: Pixabay
Ein Kleiner Waffenschein wird ab 18 Jahren von der Polizei oder einer kommunalen Behörde erteilt und berechtigt zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen. Auch beim Kleinen Waffenschein prüfen die zuständigen Behörden zunächst die persönliche Eignung und Zuverlässigkeit des Antragstellers. aml