Für Schäden, die durch Wölfe verursachte wurden, können jetzt bis zu 30 000 Euro Ausgleichszahlungen pro Betrieb und Jahr gewährt werden.
Das Land Niedersachsen hatte vor dem Hintergrund der Richtlinie Wolf einen Antrag auf die entsprechende Gewährung von Beihilfen für Billigkeitsleistungen und Zuwendungen bei der EU gestellt. Die EU hat dem nun zugestimmt.
Bei diesen Zahlungen handelt es sich vornehmlich um staatliche Beihilfen an Betriebe der landwirtschaftlichen Primärproduktion, die bislang in Form sogenannter De-minimis-Beihilfen gewährt wurden. Bisher lag die Obergrenze für solche Beihilfen bei höchstens 15 000 Euro für die letzten drei Steuerjahre.
Die aktualisierte Richtlinie soll rückwirkend zum Zeitpunkt der Genehmigung durch die Europäische Kommission am 10. Mai 2017 in Kraft treten. mh