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41 Nutztiere in vier Monaten!

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Weil ein Wolf im Kanton Wallis 41 Nutztiere in vier Monaten gerissen haben soll, gaben die Behörden des Wallis den Wolf zum Abschuss frei.

Wolf
Die erteilte Abschussfreigabe wird nach einer Widerspruchsfrist von 30 Tagen rechtskräftig, berichtet die Neue Zürcher Zeitung in ihrer Online-Ausgabe am 27. September. Die Freigabe würde, sofern es zu keinem Widerspruch kommt, ab dem 28. Oktober 60 Tage bis zum 27. Dezember bestehen bleiben. In dieser Zeit sollen Berufswildhüter der „Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere“ den Wolf strecken.
 
 
 

Die Vorraussetzungen sind erfüllt

Um eine Abschussfreigabe erlassen zu können, muss ein Wolf in der Schweiz mindestens 35 Nutztiere in vier Monaten gerissen haben. Dieser Wolf erfüllte darüber hinaus noch eine zweite Vorraussetzung: Er riss innerhalb eines Monatszeitraumes, nämlich zwischen dem 15. August und 15. September 25 Nutztiere. Alle eingesetzten Schutz- und Präventionsmaßnahmen waren wirkungslos.
 
 
 
 
-hei-

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