Unmittelbar vor der Verhandlung am Verwaltungsgericht Minden hat die Untere Jagdbehörde der Stadt Bielefeld einen Bescheid auf Jagscheinentzug aufgehoben. Das Verfahren, bei dem ein Jäger im Mai vergangenen Jahres auf einen Schwarzkittel zielte, aber eine Kuh traf, ist deshalb heute ausgefallen.
Der Jäger argumentierte gegenüber der Behörde, dass er die Kuh hinter der Sau nicht gesehen hätte (Symbolbild).
Foto: dpa
Wie das Verwaltungsgericht bestätigte, darf der Mann damit seinen Jagschein behalten. Die Behörde war zunächst der Auffassung, er habe „leichtfertig und grob fahrlässig“ gehandelt, weil vor einer Schussabgabe das Vorder- und Hintergelände frei sein müssten. Sie folgerte eine jagdrechtliche Unzuverlässigkeit und entzog den Jagdschein.
Der Bielefelder hingegen argumentierte, er habe bei dem Vorfall in der Nähe von Rinteln auf das letzte Stück einer Rotte gezielt und die Kuh hinter der Rotte im Gras nicht sehen können. Außerdem habe er den Schaden sofort bezahlt. red.