Mit der Anhörung im Landtag beginnt die Überarbeitung des Landesjagdgesetzes in Baden-Württemberg, die die rot-grüne Regierungsfraktion in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart hat.
In einer gemeinsamen Presseerklärung zu der Anhörung fordern die Naturschutzverbände NABU und BUND eine umfangreiche Reform. Ihre Punkte sind:
- Abschaffung der Wildtierfütterung.
- In Naturschutzgebieten muss sich die Jagd am Schutzziel ausrichten.
- Tanne, Ahorn, Eiche und Elsbeere müssen sich auch ohne Wildzaun verjüngen können.
- Das Wildtiermanagement soll durch Jäger, Vetreter der Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Naturschutz als auch Verkehrsplanung und Tourismus erarbeitet werden.
Die vollkommen jagdlich unbeleckten Naturschutzverbände schreiben in ihrer Erklärung unter anderem: „Jagd soll so gestaltet werden, dass nur Wild geschossen wird, das nicht gefährdet ist.“ Dabei ist ihnen offensichtlich entgangen, dass Jäger keine gefährdeten Arten bejagen. red.