Der Deutsche Jagdschutzverband (DJV) stellt Revierinhabern und Vorständen von Jagdgenossenschaften eine Handreichung zur Verfügung, wie sie auf Austrittswünsche von Jagdgenossen reagieren können.
Das Urteil vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg vom 26. Juni hat in der deutschen Jägerschaft für Verwirrung gesorgt. Der Gerichtshof gelangte zu der Auffassung, dass „die Verpflichtung, die Jagd auf ihrem Land zu dulden, obwohl sie diese aus Gewissensgründen ablehnen, Grundstückseigentümern eine unverhältnismäßige Belastung auferlegt“. Seitdem haben sogar schon einige Jagdgenossen ihren Austritt aus der Genossenschaft erklärt und die Revierinhaber aufgefordert, die Bejagung einzustellen. Der Deutsche Jagdschutzverband (DJV) hat in einer Handlungsempfehlung für Jagdpächter und Jagdgenossenschaften zusammengefasst, wie die Betroffenen darauf reagieren können.
Die Handreichung umfasst sowohl Informationen für Revierinhaber als auch für Vorstände von Jagdgenossenschaften. Sie kann aber auch für Jagdbehörden hilfreich sein. Der DJV stellt klar: Trotz des EGMR-Urteils gibt es derzeit keine Möglichkeit für Grundstückseigentümer, die Jagd auf ihrem Grundstück aus Gewissensgründen zu untersagen. Gerichte und Behörden in Deutschland sind weiterhin an das geltende Recht gebunden.
Der Gesetzgeber ist jetzt aufgefordert die Jagdgesetzgebung dem Urteil anzupassen. Der DJV fordert dabei aber nicht über das Ziel hinauszuschießen, sondern die Anpassung auf begründete Einzelfälle zu beschränken und die Grundrechte anderer Betroffener ebenfalls zu berücksichtigen – etwa der Nachbarn.
Hier können Sie die Informationen und Handlungsempfehlungen des DJV zum EGMR-Urteil als pdf-Datei herunterladen.