In Nordrhein-Westfalen hatte 2011 eine Jägerin gegen die Entrichtung der Jagdabgabe geklagt. Ein Urteil dazu wird es nicht geben.
Die beklagte Stadt Bonn hat heute (29. August) den angefochtenen Bescheid aufgehoben und das Verfahren damit für erledigt erklärt, wie der vorsitzende Richter des Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster gegenüber WILD UND HUND erklärte.
red.