Ab Juni soll der Wolf im niedersächsischen Jagdrecht sein (Symbolbild: Maximilian Sattler)
Wolf kommt ins Jagdrecht. Damit entfällt in Niedersachsen die Wolfsverordnung
Niedersachsen wird den Wolf ins Jagdrecht übernehmen. Gleichzeitig entfällt damit die Wolfsverordnung in dem Bundesland, die aber bis zum Inkrafttreten der Jagdgesetznovelle nach wie vor Gültigkeit hat. Dies teilte das zuständige Umweltministerium in Hannover mit.
„Mit der Aufnahme des Wolfs in das niedersächsische Jagdrecht gehen wir den nächsten Schritt in Sachen Wolfsmanagement. Das, was wir bisher in der Wolfsverordnung geregelt haben, bekommt so noch einmal einen höheren Rang„, sagte der niedersächsische Umweltminister Olaf Lies. Weiter betonte der Minister: „Unser Grundsatz bleibt: zuerst kommt immer der Herdenschutz. Und da, wo der nicht mehr greift, muss es rechtlich sauber möglich bleiben, einzelne Tiere aus besonders auffälligen Rudeln zu schießen.“
Was nun die Entnahme einzelner Wölfe angeht, so obliegt die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zur Entnahme von Wölfen in Niedersachsen wie bisher den unteren Naturschutzbehörden. Jedoch werden durch die Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht künftig die jeweiligen Jagdbehörden stärker ins Prozedere eingebunden. AL