Die Mitarbeiter niedersächsischer Naturschutzbehörden sollen künftig ohne vorherige Ankündigung Privateigentum betreten dürfen. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf hat die rot-grüne Landesregierung in den Landtag eingebracht.
![shutterstock_212228719 Kopie Eigentumsrecht](https://wildundhund.de/wp-content/uploads/sites/2/2017/06/shutterstock_212228719-Kopie.jpg)
Zukünftig dürfen Naturschutzbehörden ohne Ankündigung private Flächen betreten. (Symbolbild) Foto: Shutterstock
Nicht länger ankündigungspflichtig wären damit zum Beispiel Prüfungen und nicht naturschutzfachlichen Aufnahmen dienende Besichtigungen. Damit würde das Eigentumsrecht auf den Stand zurückfallen, den es vor der schwarz-gelben Landesregierung 2003 hatte. Scharf kritisiert wurde dieses Vorgehen von der FDP. Mit der Wiedereinführung des Betretungsrechts für Naturschutzbehörden werde das Misstrauen gegenüber Land- und Forstwirten weiter geschürt. Mit dem Gesetzesvorhaben wolle man sich bei NABU, BUND und anderen anbiedern, hieß es. mh