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Schleswig-Holstein: Grüne weiter für Jagd zuständig

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Mit der heutigen Wahl Daniel Günthers (CDU) zum neuen Ministerpräsidenten ist die sogenannte „Jamaika-Koalition“ in Schleswig-Holstein aus CDU, FDP und Grünen besiegelt. Der grüne Agrarminister Robert Habeck bleibt weiter für die Jagd zuständig.

Grüne Robert Habeck
Bei der Ausweitung einer Befriedungsmöglichkeit ihrer Jagdflächen auf juristische Personen musste der alte und neue Agrarminister Robert Habeck offensichtlich zurückrudern. Foto: Markus Hölzel

Bei der Abstimmung im Kieler Landtag bekam Günther 42 von 73 Stimmen, zwei Stimmen weniger, als die Abgeordneten der neuen Koalition im Parlament haben. Robert Habeck ist – wie bereits in der Vorgängerregierung aus SPD und Grünen – für das Ressort Umwelt/Agrar zuständig.

Laut Koalitionsvertrag der drei Parteien wird das Landesjagdgesetz nicht grundlegend geändert. „Grundsätzlich planen wir keine substantiellen Änderungen im Jagdgesetz“, heißt es. Und weiter: „Die Regelung, dass juristische Personen Flächen von der Jagdausübung befreien lassen können, werden wir im Sinne einer bundeseinheitlichen Regelung kurzfristig ändern.“

Ausführungen zu diesem Punkt waren mit Spannung erwartet worden, hatte doch Schleswig-Holstein unter Rot-Grün als einziges Bundesland die Möglichkeit eröffnet, dass nicht nur natürliche, sondern auch juristische Personen wie zum Beispiel Umweltverbände ihre Flächen zu befriedeten Bezirken erklären lassen können. Die Regelung im Bundesjagdgesetz sieht dies nur für natürliche Personen vor. Die beiden neuen Koalitionspartner der Grünen, CDU und FDP, scheinen sich in diesem Punkt durchgesetzt zu haben. Beide hatten eine Rücknahme dieses Sonderweges explizit in ihren Wahlprogrammen angekündigt. mh


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