Am 1. Januar 2014 ist in der Schweiz die revidierte Jagdverordnung in Kraft getreten. Diese legt einen Schwerpunkt auf den Schutz vor wiederkehrenden Großraubwildarten.
In der Schweiz leben derzeit rund 20 Wölfe, 160 Luchse und sporadisch einwandernde Bären sowie Einzeltiere des Goldschakals. Bei Wolf und Luchs gehen die Behörden von einer zukünftig flächendeckenden Besiedelung aus. In Abstimmung mit der EU-Agrarförderung werden deshalb Maßnahmen zum Herdenschutz stärker unterstützt, insbesondere eine angepasste Planung der Alpsömmerung, der Einsatz von Herdenschutzhunden und Elektrozäune.
Das Bundesamt für Umwelt (BAFU), das für den Herdenschutz zuständig ist, rechnet mit einer Verdoppelung des derzeitigen finanziellen Bedarfs für diesen Bereich auf drei Millionen Franken im Jahr 2015. In der revidierten Jagdverordnung wurde auch mehr Tierschutz bei der Haltung von Greifvögeln für die Jagd vorgesehen.
vk