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Auszahlung der Jagdabgabe als Druckmittel

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27.02.2014

Weitere Scharmützel zwischen Landesregierung und LJV

Der Kleinkrieg zwischen der rot-grünen Landesregierung und dem Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen (LJV NRW) hält auch jenseits der Diskussion um ein neues Jagdgesetz an. Erst nachdem der LJV im Januar mit Klage gedroht habe, sei das Land nun zur vollständigen Auszahlung der Jagdabgabe bereit. Bis dahin ist nach Angaben von LJV-Präsident Ralph Müller-Schalenberg „über Monate hinweg mit teilweise fadenscheinigen Argumenten“ ein Gesamtbetrag von 470 000 Euro verweigert worden.
 
Zuständig für die Auszahlung der jährlich insgesamt 3,2 Millionen Euro ist der Landesbetrieb Wald und Holz als Obere Jagdbehörde. Er wird geleitet von Andreas Wiebe, einem langjährigen und engen Parteifreund und Wegbegleiter des grünen Umweltministers Johannes Remmel.
 
Betroffen waren laut Müller-Schallenberg unter anderem anteilige Kosten für die Verbandszeitschrift und die Geschäftsstelle des LJV, aber auch Mittel für das gemeinsam mit Niedersachsen initiierte Projekt zur Erforschung der Ursachen für den Fasanenschwund. Der LJV hat das fehlende Geld aus dem eigenen Haushalt zwischenfinanziert und diesen damit arg belastet. Als „größte Frechheit“ bezeichnet der Präsident deshalb, dass Anfang des Jahres die Frage aufgeworfen worden sei, ob denn der LJV die knappe halbe Million tatsächlich benötige, wenn er denn das Ausbleiben dieses Betrages kompensieren könne.
 
Von einem Versuch, den LJV finanziell auszutrocknen, um ihn dadurch in der Auseinandersetzung um eine neues Jagdgesetz kampagnenunfähig zu machen, will Müller-Schallenberg nicht sprechen. Er sieht aber durchaus die Gefahr, dauerhaft mit dem Thema Jagdabgabe gegängelt werden zu können. Deshalb kündigte gegenüber WILD UND HUND eine Erhöhung des Mitgliedbeitrages um 20 Euro jährlich an. Der entsprechende Beschluss soll auf dem Landesjägertag im Mai gefasst, dann von den Kreisjägerschaften bestätigt werden und Anfang 2016 in Kraft treten an.
 
Der LJV-Präsident möchte auf jeden Fall an der Erhebung der Jagdabgabe festhalten, um unter anderem die Ertüchtigung der Schießstände sicherzustellen. Nachdem die Gerichte aber die Verwendung der Jagdabgabe deutlich eingeschränkt haben, erwartet er für die LJV-Mitglieder ein Nullsummenspiel. Schließlich könne die Jagdabgabe reduziert werden und damit seiner Forderung nach „Jägergeld in Jägerhand“ Rechnung getragen werden.
 
Müller-Schallenberg weiß aber auch, dass Umweltminister Remmel dieses Thema ganz anders sieht. Der Politgrüne möchte anders als der Lodengrüne einen gehörigen Teil der derzeit jährlich 3,2 Millionen Euro gerne im Landeshaushalt versickern lassen oder zumindest für Projekte ausgeben, die seinen Vorstellungen entsprechen. Und die unterscheiden sich doch mächtig von denen der Jäger.
chb


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