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Bleischrot-Verbot

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Das am 1. September 2012 in Kraft getretene neue sächsischen Jagdgesetz verbot bereits den Schrotschuss mit bleihaltiger Munition auf alles Wasserwild.

Es galt eine Übergangsfrist für das Niederwild. Seit dem 1. April ist diese Übergangszeit abgelaufen. In Sachsen gilt nun ein komplettes Bleischrot-Verbot.
red.


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