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Noch drei Gehegewölfe in Freiheit

1973

Ein zweiter entlaufener Wolf aus dem Nationalpark Bayerischer Wald ist erschossen worden, diesmal außerhalb des Nationalparks im Bereich Frauenau. Laut der Regierung von Niederbayern ist die Erlegung durch die artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung abgedeckt.

Wolf Bayerischer Nationalpark
Der Abschuss von den entlaufenen Wölfen ist durch eine Ausnahmegenehmigung abgedeckt.
Foto: Shutterstock

Die Höhere Naturschutzbehörde hatte bereits vergangenen Freitag für Mitarbeiter des Nationalparks die Genehmigung erteilt, die bei Ludwigsthal ausgebrochenen Wölfe zu schießen. Vorgeschrieben ist dabei ein abgestuftes Vorgehen: „Zunächst muss versucht werden, die ausgebrochenen Wölfe anzufüttern. Sollte das nicht gelingen, können Narkosegewehre zum Einsatz kommen. Das letzte Mittel ist der Abschuss der Tiere“, so eine Sprecherin. Private Revierinhaber seien nicht zum Abschuss der Wölfe berechtigt, teilte sie mit. Laut Karl-Heinz Schupp, dem Vorsitzenden der Kreisgruppe Regen-Zwiesel, erteilen sie den Nationalpark-Mitarbeitern aber formlos die Genehmigung, falls ein Wolf in ihren Revieren erlegt werden muss. vk

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