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„Die Grünen“ und das Rebhuhn in Niedersachsen

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Aufsehen erregt hatten „die Grünen“ vor einigen Wochen mit Forderungen nach neuer Jagdgesetzgebung (wir berichteten im letzten Heft darüber).

Der „grüne“ niedersächsische Landtagsabgeordnete Georg Fruck wirbelte dann in Niedersachsen nochmals mit seinen Forderungen Staub auf, denn die Jagd sollte in Zukunft – nach seiner Meinung – nur noch auf Sauen, Dam-, Rot- und Rehwild sowie Wildkaninchen erlaubt werden.
In einem Interview der „Neuen Presse“, Hannover, mit G. Fruck wird der ganze Wust von wirren Ideen deutlich:
NP: „Einerseits wollen Sie die Jagd verbieten, andererseits fordern Sie auch, besondere Hegemaßnahmen für Muffelwild, Wildtruthühner und Fasanen zu verbieten. Ein Widerspruch?“
Fruck: „Nein, das sind fremdländische Tierarten, die bei uns nur künstlich durch permanente Aussetzungen, intensive Fütterung und andere Hegemaßnahmen am Leben gehalten werden. Es gibt riesige Zuchtbetriebe, die nach kommerziellen Gesichtspunkten diese Tiere züchten und dann an die Jäger verkaufen.“
NP: „ Warum wollen Sie Wildschwein, Damhirsch, Rothirsch, Reh und Wildkaninchen vom Jagdverbot ausnehmen?“
 
Fruck: „Diese Tiere sind im wesentlichen Zuchtformen. Sie werden mehr oder weniger intensiv gefüttert und in dieser großen Zahl künstlich am Leben gehalten. Die Jäger versuchen, sie dadurch als Standwild in ihren Revieren zu halten. Es gibt Leute, die behaupten, man könne von einer regelrechten Massentierhaltung zum Zwecke der Jagd sprechen. Hier sind die Bestände zu groß, so daß regulierend eingegriffen werden muß.“
Ein Kommentar ist überflüssig. Am Beispiel des Rebhuhns sollen Sprach- und Denkweise dieser „basisdemokratischen“ Gruppierung verdeutlicht werden. Im Mai hatte der Abgeordnete Fruck eine Kleine Anfrage an den niedersächsischen Landtag bezüglich der Bejagung des Rebhuhnes gestellt. Nach einem kurzen Vorspann über Besatzentwicklung des Rebhuhnes lauteten seine Fragen:
 
1) Sind Maßnahmen zum Schutz des Rebhuhns in Niedersachsen ergriffen, wenn ja, warum haben sie nicht verhindert, daß diese Vogelart bis auf Reste der früheren Populationen zusammenbrach?
2) Welche zwingenden rationalen Gründe machen es notwendig, trotz des bevorstehenden Aussterbens bis heute Rebhühner zu töten und dieses Töten sogar als Maßnahme sogenannter ordnungsgemäßer Bejagung zu bezeichnen?
3) Warum werden die Rebhuhn-Tötungen im Gegensatz zu den Regelungen bei Paarhufern (Wildschwein, Hirsch, Reh) ohne großräumige, geschweige detaillierte Kenntnisse der exakten Populationsbestände und ohne jegliche Abschußpläne, damit ganz im Belieben einzelner Personen(Jäger), vorgenommen?
4) Was hindert die Landesregierung, um neben Biotopund Nahrungssicherungen für das Rebhuhn eine der schnellsten und einfachsten Schutzregelungen, nämlich bis auf weiteres die sofortige Einstellung der Rebhuhn-Tötungen, zu veranlassen?
5) Unter welchen Umständen untersagt die Landesregierung das Rebhuhntöten, bzw. wie viele Rebhühner müssen übriggeblieben sein, damit die bewußte, absichtliche Tötung des Vogels in Niedersachsen unterbunden wird?
6) Wie behebt die Landesregierung das gravierende Wissensdefizit in der Kenntnis der exakten Anzahl, Verteilung, Geschlechts-, Alters-, Populationsstruktur, Fortpflanzungsrate, Mortalität, Umweltempfindlichkeit des Rebhuhnes in Niedersachsen?“ (Ende des Zitats)
Zu 1): Von einem „Naturschutzexperten“ hätte man eine solche Gretchenfrage nicht erwartet. Ein verstärktes Studium der einschlägigen Fachliteratur hätte ihm (und der Landesregierung) die Frage erspart.
Zu 3): Hier erweisen sich die „Basisdemokraten“ wohl eher als „Basisbürokraten“. Interessant auch die Wortneuschöpfung „Rebhuhn-Tötungen“.
Zu 6): Wissensdefizit hatte offenbar nur G. Fruck. Kenner der Materie wissen durchaus, wie dem Rebhuhn zu helfen wäre. Mit der Realisierung in den Revieren haben die Praktiker jedoch die immer wieder in der Fachpresse beklagten Schwierigkeiten, nicht zuletzt, weil ihnen die Möglichkeiten zu Hegemaßnahmen nicht gegeben werden.
Die niedersächsische Landesregierung antwortete ausgesprochen sachlich und fachkompetent. Nachhilfeunterricht in Sachen Jagdgesetzgebung und Wildbiologie für G. Fruck und Co., allerdings auf Staatskosten. Welchen Standpunkt G. Fruck – und solange seine Parteifreunde nicht Stellung beziehen, muß man seine Aussagen als „grüne Meinung insgesamt“ werten – gegenüber der Jagd vertritt, wird im eingangs erwähnten Interview mit der NP, Hannover, deutlich:
 
NP: „ Wenn Sie jetzt die Jagd verbieten, widerspricht dies einem jahrtausendealten menschlichen V erhalten.“
Fruck: „Festzuhalten ist: Die Jagd, wie sie heute ausgeübt wird, entspricht noch nicht einmal im Ansatz ökologischen Erfordernissen. Sie ist eine Form der Naturnutzung, die dem Naturschutz diametral entgegensteht. Jagd ist leider heute fast ausschließlich von der Lust am Töten bestimmt und gleichzeitig – ich erinnere an Albrechts teure Staatsjagden – eine sehr exklusive Form gesellschaftlicher Begegnung.“
NP: „Haben Sie nicht Angst, daß die Jäger jetzt die „Grünen“ aufs Korn nehmen?“
Fruck: „Ja und nein. Der Bund Deutscher Jäger hat zu unserem Plan bereits Zustimmung signalisiert. Dagegen dürfte der konservative Deutsche Jagdschutz-Verband wohl erst einmal ablehnend reagieren. Wir suchen das Gespräch und hoffen auf Einsieht, denn wir wollen den Jägern ja nicht die Möglichkeit zur Begegnung mit der Natur nehmen. Aber es gibt sinnvollere Naturbegegnungen, als Tiere zu erschießen!“
Andreas Rockstroh


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