12.11.2014
Heute verabschiedet der Landtag in Stuttgart voraussichtlich das neue Jagd- und Wildtiermanagementgesetz für Baden-Württemberg. Das Ergebnis des fast zweieinhalb Jahre dauernden Verfahrens erreicht allerdings die vom Land selbst gesteckten Ziele eines praxisgerechten, anwenderorientierten und entbürokratisierten Gesetzes nicht, erklärt der Landesjagdverband Baden-Württemberg in einer Mitteilung. Dem Naturschutz seien in letzter Sekunde wieder mehr Rechte eingeräumt worden.
Der Landesjagdverband verkenne bei seiner Bewertung des Gesetzes nicht die mitunter substanziellen Verbesserungen des fortgeschriebenen Entwurfs. So seien z. B. mit dem Schalenmodell ein Weg gefunden worden, Belange von Jagd und Naturschutz zu verbinden. Es sei jedoch nicht stringent umgesetzt worden, weil wichtige Wildarten wie Biber und Kolkrabe, die Probleme bereiten könnten, gar nicht ins Gesetz aufgenommen bzw. sogar daraus entfernt worden seien. Hier fliehe der Gesetzgeber vor seiner Verantwortung.
Die Herausnahme juristischer Personen aus der Möglichkeit, die Jagd auf ihren Flächen aus ethischen Gründen zu verbieten, die Begrenzung der Nachtjagd auf weibliches Rotwild und die Beschränkung des Jagdruhekorridors auf März und April mit einem 200 m breiten Pufferstreifen im Wald werte Landesjägermeister Dr. Jörg Friedmann als Erfolg einer konsequenten und nachdrücklichen, aber sachorientierten Haltung und Argumentation des Verbandes.
Zufrieden seien die Jägerinnen und Jäger im Land mit dem Gesetz trotzdem nicht: „Im Hinblick auf das geltende Jagdrecht müssen wir feststellen, dass der neue Entwurf deutlich weniger Wildtiere als bisher dem Schutz des Jagdrechts unterstellt, mehr Bürokratie erzeugt, die Eigenverantwortung und das Engagement der Jägerinnen und Jäger weiter einschränkt sowie Eigentumsrechte massiv beschneidet. Auf Herausforderungen, denen mit effektiven Lösungsinstrumenten zu begegnen ist, gibt das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz dagegen gerade keine Antwort. Umständliche und unrealistische Ausnahmeregelungen z. B. bei der Wildfütterung, bei der Bau- oder Fangjagd oder beim Wildtierschutz ändern nichts an der Wirkung als faktische Verbote. Bei den Wildschadensregelungen wurden Anregungen des Landesjagdverbandes für die Einrichtung einer Wildschadenskasse und einer Bagatellschadensregelung ignoriert“, bilanziert Friedmann.
„Die Debatte um ein sachgerechtes und praxisnahes Jagdrecht ist für uns mit der Verabschiedung im Landtag noch lange nicht beendet“, so der Landesjägermeister. „Wir werden weiter gegen nicht akzeptable Regelungen kämpfen und uns bei der Politik für notwendige und sinnvolle Korrekturen einsetzen.“
Konkret werde der Landesjagdverband über die Initiative, Unterstützung und Finanzierung einer Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gegen das im Gesetz enthaltene Fütterungsverbot entscheiden. Mit einem Rechtsgutachten von Prof. Dr. Michael Brenner, Experte für Verfassungs- und Verwaltungsrecht an der Universität Jena, habe der Landesjagdverband bereits die Grundlagen für ein solches Verfahren gelegt.
PM/LJV