13.11.2014
Der Landtag in Baden-Württemberg hat am 12. November das „Jagd- und Wildtiermanagementgesetz“ der grün-roten Landesregierung beschlossen (WuH berichtete, Ausg. 21/2014).
Der Landesjagdverband betont, dass das Gesetz die Erwartungen nicht erfülle. „Im Hinblick auf das geltende Jagdrecht müssen wir feststellen, dass der neue Entwurf deutlich weniger Wildtiere als bisher dem Schutz des Jagdrechts unterstellt, mehr Bürokratie erzeugt, die Eigenverantwortung und das Engagement der Jägerinnen und Jäger weiter einschränkt sowie Eigentumsrechte beschneidet.“
Das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz biete Lösungen für Probleme, die keine seien. Dafür fehlten Antwort auf akute Herausforderungen. „Umständliche und unrealistische Ausnahmeregelungen – z. B. beim Wildtierschutz, bei der Wildfütterung, bei der Bau- oder Fangjagd – ändern nichts an der Wirkung als faktische Verbote. Bei den Wildschadensregelungen wurden Anregungen des Landesjagdverbandes für die Einrichtung einer Wildschadenskasse und Bagatellschadensregelung gänzlich ignoriert.“ Das neue Gesetz tritt zum 1. April 2015 in Kraft.
vk