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Ausnahmeregelung für Drohnen zur ASP-Bekämpfung veröffentlicht

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BLE hat Richtlinie zur Förderung von Drohnen zur Rehkitzrettung überarbeitet. Diese dürfen jetzt auch zur Suche von verendeten Wildschweinen eingesetzt werden. DJV begrüßt die Entscheidung.

Drohnen dürfen jetzt auch zur Suche von verendeten Wildschweinen eingesetzt werden. DJV begrüßt BLE-Entscheidung. (Quelle: Julia Döttling)

Der Deutsche Jagdverband (DJV) begrüßt, dass ab sofort für die Rehkitzrettung geförderte Drohnen auch für die Kadaversuche im Rahmen der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest eingesetzt werden können. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) hat am Nachmittag eine entsprechend überarbeitete Richtlinie zur Förderung von Drohnen zur Rehkitzrettung online gestellt.

Wird die Drohne mit Wärmebildkamera entgegen des eigentlichen Förderzwecks zur Suche nach verendeten Wildschweinen benutzt, muss dies der BLE mitgeteilt werden. Der DJV hatte bereits nach den ASP-Ausbrüchen bei Wildschweinen in Hessen Mitte Juni Kontakt mit den zuständigen Bundesbehörden aufgenommen und eine entsprechende bundesweit gültige Ausnahmeregelung eingefordert. Entscheidend für die Eindämmung der Tierseuche ist es, Kadaver schnell zu entdecken und zu beproben. Drohnen mit Wärmebildkameras sind besonders effektiv für die Suche, insbesondere in schwer zugänglichen Arealen wie Schilfgürteln.

PM DJV


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