In der Hohen Röhn in Unterfranken ist vergangene Woche in der Nacht von Sonntag auf Montag erstmals ein Wolf per Ausnahmegenehmigung entnommen worden.
(Symbolbild: mariof /AdobeStock)
Ob es sich bei dem erlegten Tier wie gewünscht um die Wolfsfähe GW3092f handelt, wird derzeit untersucht.
Grundlage war eine artenschutzrechtliche Außnahmegenehmigung durch die Regierung von Unterfranken. Zuvor kam es zu zahlreichen Nutztierübergriffen, die der Wolfsfähe zugeordnet werden konnten.
Der bayerische Jagdminister Hubert Aiwanger steht hinter der Entscheidung der Regierung von Unterfranken, den Abschuss auf Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes zu erlauben: „Deutschland hat mit rund 2.000 Wölfen die höchste Wolfsdichte weltweit und zunehmende Probleme mit Wolfsrissen bei Weidetieren. Die gezielte Erlegung von Problemwölfen muss deshalb genauso Normalität werden wie in vielen anderen Ländern“. Die Bundesregierung müsse endlich den günstigen Erhaltungszustand des Wolfes feststellen, der ja in der Realität längst erreicht sei. Dann werde das Bestandsmanagement einfacher, unbürokratischer und der erbitterte Streit um Wolfsabschüsse verliert an Schärfe.
Bibermanagement als Vorbild
„Wir müssen beim Wolf zur selben Normalität kommen wie beim Biber“, so Aiwanger. Auch dort habe es vor 20 Jahren dieselbe Auseinandersetzung wie heute beim Wolf gegeben. Seit Problembiber unbürokratisch über die Landratsämter zum Fang oder Abschuss freigegeben werden können, sei dieser öffentliche Streit ziemlich beendet. Auch der Tierart Wolf nutze eine gezielte Bejagung mehr als ein Totalschutz. Wenn verhaltensauffällige Wölfe, die die Scheu vor Menschen verloren hätten oder an Krankheiten wie der Räude leiden würden, unaufgeregt entnommen werden könnten, sei die Population insgesamt stabiler und gesünder. Und auch betroffene Berufsgruppen wie Weidetierhalter würden den Wolf grundsätzlich eher akzeptieren, wenn übergriffige Tiere schnell erlegt werden dürften, als wenn sie mit ihren Problemen alleine gelassen werden. Insofern sei es richtig gewesen, dass dieser Wolf in der Rhön habe erlegt werden dürfen.
PM /fh