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Protestdemo am 4. März in Stuttgart: 3 000 Jäger auf der Straße

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26.02.2015, aktualisiert 04.03.2015

Der Landesjagdverband Baden-Württemberg rief am 4. März um „fünf vor zwölf“ (11:55 Uhr) zu einer Kundgebung der Jäger auf dem Stuttgarter Schlossplatz auf, um gegen den Entwurf für die Durchführungsverordnung (DVO) zum Jagd- und Wildtiermanagementgesetz zu protestieren.

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Auftakt der Veranstaltung stellten etwa 500 Hörner dar, die verschiedene Jagdsignale über den Schlossplatz erklingen ließen. „Mögen Ihnen unsere Hörner in den Ohren klingen“, rief Landesjägermeister Jörg Friedmann den Politikern zu.
 
Die meisten Demonstranten trugen Signalkleidung. In seiner Rede sagte Friedmann: „Diese Demo aus der Mitte der Gesellschaft setzt Signale für eine zeit- und praxisgerechte Jagd. Die Politik sollte begriffen haben, dass sie nur mit und nicht gegen die Jäger umsetzen kann, was Wild und Jagd nutzt.“ Dafür erntete er großen Applaus.
 
Und Guido Wolf, CDU-Fraktionsvorsitzender, unterstützte: „Die Kompromissbereitschaft der Jäger wurde überstrapaziert. Die Menschen wurden an der Nase herumgeführt. Das erst 3 000 Jäger nach Stuttgart kommen müssen, um Fairness einzufordern, ist traurig. Das Ganze politisch zu überfrachten und Jäger als Katzenkiller darzustellen, ist unseriös.“ Dabei machte er noch etwas Werbung für seine Partei. Er versprach, dass nach der Wahl die CDU an der Regierung das Gesetz „besser“ machen könne. Diesen Worten folgte große Zustimmung unter den Protestierenden.
 
Der Landesjagdverband Baden-Württemberg kritisiert, dass über die DVO am Parlament vorbei Verschärfungen eingeführt werden sollen, die das vom Landtag legitimierte Gesetz nicht enthält. Zum Beispiel sollen einige Arten, die dem Schutzmanagement unterstellt wurden, nun keine Jagdzeit bekommen, wie Tafel- und Krickente. Die Gesetzesregelung, dass Kirr- und Fütterungskonzepte für Flächen ab 2.500 Hektar erstellt werden müssen, wurde in der DVO um den Zusatz „zusammenhängend bejagdbar“ ergänzt, was der Verband ebenfalls für eine unzulässige Umgehung des Gesetzes hält. Und für einige Arten wie das Hermelin, die laut Gesetz bejagt werden dürfen, untersagt nun die DVO den Einsatz der geeigneten Lebendfalle.
red

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