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Rheinland-Pfalz: Feuer frei auf Westerwälder Wolfsrüden

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Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord hat eine räumlich und zeitlich befristete Ausnahmegenehmigung zur letalen Entnahme des Westerwälder Wolfsrüden GW1896m oder aber auch anderer Individuen des Leuscheider Rudels erteilt.

Bläst Rheinland-Pfalz ab dem 9. Dezember 2024 zur Wolfsjagd? (Symbolbild: Generiert mit KI)

Die Ausnahmegenehmigung ist befristet und gilt nur für die Zeiträume vom 9.12.2024 bis 19.12.2024 und vom 3.01.2025 bis 29.01.2025, wie das rheinland-pfälzische Umweltministerium gestern mitteilte. Die Erlaubnis gelte nur im engen räumlichen Zusammenhang bis zu einer Entfernung von 1.000 Metern zum Ort des Rissereignisses vom 2.11.2024. Abschussberechtigt sind ausschließlich vom KLUWO beauftragte Jäger.

Aufgrund der Tatsache, dass der betroffene Wolf optisch nicht eindeutig von anderen Wölfen des Rudels zu unterscheiden sei, dürfe, sobald ein Wolf entnommen wurde, kein weiterer Abschuss Wölfe erfolgen. Mittels genetischer Untersuchung werde dann zeitnah untersucht, ob es sich bei dem entnommenen Wolf um GW1896m handle. Sei dies der Fall, verliere die Ausnahmegenehmigung ihre Gültigkeit und der Abschuss weiterer Wölfe ist verboten. Wenn nicht, seien weitere Entnahmeversuche möglich.

GW1896m darf nur innerhalb der gesetzten Fristen zur Strecke gebracht werden. Eine Verlängerung der Genehmigung ist laut Ministerium nicht möglich, da Ausnahmezulassungen für den Abschuss aus rechtlichen Gründen nur in engem zeitlichem Zusammenhang erteilt werden dürfen.

Für kurzzeitig Aufregung sorgte gestern zwischenzeitlich der Unfalltod eines Wolfes auf der B 8 im Landkreis Altenkirchen. Wie die Rhein-Zeitung berichtete, bestand die Möglichkeit, dass es sich bei dem verunfallten Tier um den Wolfsrüden GW1896 handelte. Dass es sich bei dem verunglückten Tier jedoch nicht um den Problemrüden handelte, war offensichtlich. Denn „es hat sich relativ schnell herausgestellt, dass dieser Wolf keine Hoden hat“, wie ein Sprecher des Ministeriums bestätigt. Es handle sich also um ein weibliches Tier und eindeutig nicht um den Westerwälder Problemwolf. Die Umstände des Unfalls und die Herkunft des getöteten Wolfs würden nun genauer untersucht.

Inwieweit sich Wolfsrüde GW1896m nun aber tatsächlich Sorgen um seinen Balg machen muss, bleibt abzuwarten. Denn immer wieder haben Gerichte Ausnahmegenehmigungen zum Abschuss von Wölfen nach Eilanträgen von Wolfschützern in letzter Minute auf Eis gelegt.

fh

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