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Niedersachsen: Verwaltungsgericht stoppt Wolfs-Freigabe

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Die Region Hannover hat nach einem Zwischenbeschluss des Verwaltungsgerichts eine Sondergenehmigung für eine weitere Wolfsentnahme vorerst ausgesetzt.

Verwaltungsgericht stoppt Wolfsabschuss (Symbolbild: kitkorzun/ AdobeStock)

Die Jagd auf den Wolfsrüden „GW950m“ aus dem Burgdorfer Rudel, der unter anderem das Pony von EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen gerissen haben soll, hat zumindest vorläufig ein Ende gefunden.

Denn ein Wolf darf in der Region Hannover bis auf weiteres nicht erlegt werden, wie das Verwaltungsgericht Hannover am 25. Oktober 2023 in einem sogenannten Zwischenbeschluss entschieden hat. Wolfschützer hatten zuvor einen Eilantrag gegen die Ausnahmegenehmigung eingereicht. Zur Begründung führte das das Gericht auf, dass „eine vorläufige Regelung zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes erforderlich sei, um zu verhindern, dass durch den Vollzug der Abschussgenehmigung vollendete Tatsachen geschaffen werden, bevor über den gerichtlichen Eilantrag entschieden worden ist.“

Die Region Hannover hatte Anfang Oktober per Ausnahmegenehmigung den Abschuss eines Wolfes genehmigt. Wenig später wurde dann auch ein Wolf entnommen. Allerdings nicht wie erhofft GW950m, sondern eine Fähe, womit die Ausnahmegenehmigung zunächst für zwei Wochen ruhte.

Wann über die endgültige Klage gegen die Entnahme entschieden wird, steht noch nicht fest. Der aktuelle Beschluss des Verwaltungsgerichts kann durch eine Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg angegriffen werden.

fh

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