ANZEIGE

Fakten statt Wunschkonzert

2780

Wenn Tierschutz taube Ohren hat

stefan wunderlich.JPG
WILD UND HUND-FangjagdexperteStephan Wunderlich. Foto: PP
Auf Einladung der Jägervereinigung Oberhessen e.V. hatten sich Anfang März 500 Teilnehmer zu einer Informationsveranstaltung zum Thema „Arten- und Tierschutz“ in der Gallushalle in Grünberg eingefunden. Begleitet von knapp 40 Jagdgegner, die teilweise in Fuchskostümen steckten und Plakate schwenkten, hielten mehrere namhafte Vertreter aus dem praktischen Artenschutz vor der Halle Kurzvorträge zu ihren Projekten und den sich daraus ergebenden Forderungen an praxisnahe und realitätsbezogene Jagdrechtsnovellierungen.
 
So titelte Dr. Marcel Holy von der Naturschutzvereinigung Dümmer: „Der positive Trend bei Wiesenbrüter-Populationen ist in erster Linie einer konsequenten Absenkung der Dichte von Raubsäugern und weniger der Verbesserung von Lebensräumen geschuldet“.
 
Dr. Daniel Hoffmann (Game Conservancy Deutschland) beleuchtete intensiv den Einfluß verwilderter Hauskatzen in Schutzprojekten und forderte deutlich mehr Konsequenz im Umgang mit diesem Problem.
 
Prof. Dr. Michael Lierz (Universität Gießen) befasste sich in seinem Vortrag mit den Ansprüchen des Tierschutzes an Lebendfangeinrichtungen. Er kommt zu dem Schluss, dass das von ihm gemäß der Vorgaben aus dem international gültigen AIHTS-Abkommen untersuchte Fangsystem „Krefelder Fuchsfalle“ allen Anforderungen an ein modernes und tierschutzgerechtes Fangsystem erfüllt.
 
Den letzten Vortrag gestaltete Stephan Wunderlich für die Game Conservancy Deutschland. Der WILD UND HUND-Fangjagdexperte meint, dass die aktuell wahrnehmbare, restriktive Haltung des Gesetzgebers in Bezug auf Fanggerät dessen Einsatz zunehmend ineffizient mache. Dass unter der verschleiernden Bezeichnung des „Prädatorenmanagements“ Fangjagd durch deren größte Kritiker betrieben werde und in anderen Bundesländern der Tierschutz ausgerechnet Pilotprojekte zum Saufang legitimiere, sei zu wenig bekannt.
 
Die von Dr. Michael Petrak (Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung NRW) anschließend geleitete Podiumsdiskussion verdiente die Bezeichnung kaum. Die Haltung der Repräsentantinnen aus den Reihen des Tierschutzes war eine in solchen Fällen übliche: Man verlegte sich auf Unzugänglichkeit für Argumente und beanspruchte eine schlichte Deutungshoheit. So sei der „projektbezogene Einsatz“ von (zertifiziertem Lebend-)Fanggerät unter „bestimmten Voraussetzungen eventuell tolerierbar“, jedoch nicht in „flächendeckender Form durch Jagdscheininhaber“.          
 
Stefan Wunderlich


ANZEIGE
Aboangebot