Um gegen die drohende Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) vorzugehen, soll in Hessen die Schonzeitregelung für Keiler und nicht führende Bachen außer Kraft gesetzt werden. Das teilte das Umweltministerium in einer Pressemitteilung mit.
Nicht führende Bachen und Keiler sollen in Hessen bald keine Schonzeit mehr haben.
Foto: Silvio Heidler
Die Maßnahme solle zeitnah umgesetzt werden, gelte jedoch nicht ab sofort, berichtet der Landesjagdverband Hessen auf seiner Homepage. Dort heißt es, der Fall werde gerade rechtlich geprüft. Neben der Schonzeitaufhebung erhalten Jäger eine Prämie in Höhe von 30 Euro, wenn sie Proben bei verendet aufgefundenem oder bei einem Verkehrsunfall getötetem Schwarzwild entnehmen und an das Hessische Landeslabor schicken. Dies sei möglich, sobald das Land in den nächsten Wochen seinen Haushalt beschlossen habe. Insgesamt stehe für alle nötigen Maßnahmen eine Summe von 500 000 Euro zur Verfügung. Über die Vorgehensweise wird das hessische Umweltministerium in der kommenden Zeit eine Pressemitteilung herausgeben sowie auf seiner Homepage informieren.
Zudem sollen mithilfe regionaler Informationsveranstaltungen alle schweinehaltenden Betriebe über umfassende Hygienemaßnahmen sowie die hessische Jägerschaft über effektive Jagdmethoden informiert werden. Jagdgäste im Hessischen Staatswald sollen Schwarzwild kostenfrei bejagen dürfen. Außerdem sind die Behörden dazu angehalten, die ortsansässige Jägerschaft bei revierübergreifenden Jagden durch Straßensperrungen und Geschwindigkeitsbegrenzungen zu unterstützen. lf