Die Obere Jagdbehörde hat für alle Jagdbezirke im Rhein-Lahn-Kreis die Schonzeit sowie das Nachtjagdverbot für Rotwild aufgehoben. Die Allgemeinverfügung gilt vom 1. Februar bis zum 10. März 2018.
Sowohl für Kahlwild als auch für Hirsche ist die Schonzeit im Rhein-Lahn-Kreis vom 1. Februar bis 10. März aufgehoben.
Foto: Jürgen Weber
Innerhalb dieser Frist dürfen Jäger außerdem künstliche Lichtquellen verwenden, solange sie nicht an einer Waffe angebracht sind. Bei Nacht erlegtes Rotwild ist laut Bekanntmachung in der Wildnachweisung mit dem Buchstaben N hinter dem Erlegungsdatum zu kennzeichnen.
Grund für die Maßnahmen sei der im betroffenen Gebiet extrem hohe, mit erheblichen Wildschäden verbundene Rotwildbestand. Im Bereich der Rotwildhegegemeinschaft Kaub-Taunus seien Mitte Januar erst rund 65 Prozent des festgesetzten Gesamtabschusses erfüllt worden. Dieser belaufe sich im aktuellen Jagdjahr auf insgesamt 526 Stück Rotwild. lf