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Jäger lassen nicht locker

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Die Durchführungsverordnung (DVO) zum Jagd- und Wildtiermanagementgesetz Baden Württemberg ist öffentlich und wird aller Voraussicht nach zur 17. Kalenderwoche in Kraft treten.

Der Landesjagdverband begrüßte in einer Pressemeldung, dass seine Kritik berücksichtigt und viele Punkte noch geändert worden seien. Tatsächlich wurden zum Beispiel Arten aus dem Schutzmanagement, wie Krick- und Tafelente, mit EU-Rechts-konformen Jagdzeiten vom 1. Oktober bis 15. Januar versehen (§ 10 DVO). „Unsere Hauptkritikpunkte, für die wir auf die Straße gezogen sind und bei der Demonstration auf dem Schlossplatz in Stuttgart gekämpft haben, wurden nachgebessert“, so Landesjägermeister Dr. Jörg Friedmann. „Offensichtlich haben wir Jäger in der Mitte der Gesellschaft das richtige Demokratieverständnis, denn alle Hintertür-Regelungen musste das Ministerium zurückziehen. Es hat erkannt, dass nur die Inhaber des Jagdrechts und wir Jäger die Vorgaben des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes und der Durchführungsverordnung umsetzen können“, so der Vorsitzende des Landesjagdverbandes.
 
Dass die Erlaubnis zur Jungfuchsbejagung an das verfasste Ziel der Hegegemeinschaft zum Schutz der Beutetiere vor Prädation geknüpft wurde, hält der LJV hingegen für ein „bürokratisches Monster“. Die Wieselwippbrettfalle ist in der DVO zwar durch vorgegebene Mindestmaße bei den Lebendfallen ausgeschlossen, die Bejagung von Marderartigen bleibt aber mit größeren Kastenfallen grundsätzlich möglich (Anhang 3 DVO). Sehr unklar ist hingegen die neue Formulierung der Fütterungskonzeption ausgefallen: Nachdem der LJV sich massiv gegen die Vorschrift gewehrt hatte, diese müsse für 2.500 Hektar „zusammenhängend bejagdbare“ Fläche erstellt werden, schreibt die DVO in §4 nun „im räumlich-funktionalen Zusammenhang stehende Grundflächen“ vor. Was das genau bedeutet, wird auf einer guten halben Seite in der Begründung zur DVO erläutert. Auf Rückfrage von Wild und Hund verlautbarte aus dem Ministerium, die Formulierung stelle sicher, „dass beispielsweise Bachläufe oder Bahndämme dem Zusammenhang der Flächen keinen Abbruch tun.“
 
Der LJV wird beim Landesjägertag am 25. April in Dettingen/Erms dazu eine Resolution mit den wichtigsten Änderungspunkten beschließen.
 
vk


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