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Resolution zum neuen Jagdgesetz

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Die Landesversammlung des Landesjagdverbands Baden-Württemberg (LJV) hat am 25. April in Dettingen an der Erms mit 337 Delegierten eine Zehn-Punkte-Resolution zum Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) verabschiedet.

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Viel Konfliktpotenzial birgt auch die Raubwildbejagung (foto: Karl-Heinz Betz)
Der LJV wendet sich unter anderem erneut gegen eine Frühjahrs-Wildruhe für Sauen im Wald, wenn nicht zugleich eine Anleinpflicht für Hunde und ein Wegegebot für Spaziergänger ausgesprochen wird. Er lehnt das Verbot der Wildtierfütterung „als nicht gerechtfertigten Eingriff ins Eigentum und wegen Tierschutzwidrigkeit ab“ und beharrt auf seiner Forderung nach einer gesetzlich verankerten Wildschadensausgleichskasse.
 
Viel Konfliktpotenzial birgt auch die Raubwildbejagung, die Einschränkung der Baujagd auf Füchse sowie die Fallenjagdbeschränkungen. Der LJV fordert zur konsequenten Umsetzung des Schalenmodells außerdem die Aufnahme von Biber und Kolkrabe unter den Schutz des JWMG.
 
vk


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