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Baden-Württemberg: Technische Hilfsmittel werden weitgehend erlaubt

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Die Oberste Jagdbehörde wird bei der Genehmigung von technischen Hilfsmitteln zur Jagd so weit gehen wie möglich. Das kündigte ihr Leiter Bernhard Panknin beim Wildtierforum des Landesjagdverbands am 17. Mai in Dettingen/Teck an. Er hoffe allerdings, dass innerhalb der Jägerschaft ein Kulturdialog über die Nutzung stattfinde und dass sich die Jäger so weit wie möglich zurückhielten.

Bernhard Panknin
Bernhard Panknin, Leiter der Obersten Jagdbehörde, beim Wildtierforum in Dettingen/Teck
Foto: Vivienne Klimke

Schon seit 1. März erlaubt die geänderte Durchführungsverordnung zum Jagd- und Wildtiermanagementgesetz Jägern die Jagd auf Schwarzwild mit einem Nachtsichtauf- oder -vorsatzgerät (WuH berichtete). Um dies auch waffenrechtlich legal zu machen, muss die Behörde diese jedoch beauftragen. Anträge werden seit dem 16. Mai an den Unteren Jagdbehörden bearbeitet, wie Panknins Kollegin Lisa Rauscher mitteilte.

Die Beauftragung sei auf die Person und das Revier beschränkt, für das sie erteilt werde, und gelte nur für die Jagd auf Schwarzwild sowie für sogenannte Dual-use-Geräte. Zudem sei sie bis zum 31. März 2022 befristet, und es müsse ein begleitendes Monitoring durchgeführt werden. Dies werde ausgewertet, um über eine Verlängerung über das Jahr 2022 hinaus zu entscheiden. Kriterien seien unter anderem gute Jagdstrecken und ausgeschöpfte übliche jagdliche Möglichkeiten, zum Beispiel der Aspekt, ob eine gute Zusammenarbeit mit der Jagdbehörde zu erwarten ist. Eine beim Wildtierforum anwesende Mitarbeiterin der Jagdbehörde Göppingen kritisierte diese Anforderungen als zu unkonkret und wenig nachvollziehbar. vk


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