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Niedersachsen: Seuchenbekämpfung erst nach ASP-Ausbruch

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Die Landesjägerschaft Niedersachsen (LJN) will weitreichende Ermächtigungen der Behörden vor dem Hintergrund eines drohenden Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest (ASP) lediglich auf den konkreten Ausbruchsfall in Deutschland bezogen sehen. Dies machte sie anlässlich der mündlichen Anhörung zur sogenannten kleinen Novelle des Landesjagdgesetzes im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landtages am 19. September deutlich.

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Falls die ASP in Deutschland ausbricht, will das Landwirtschaftsministerium sachliche Verbote weitestgehend aufheben können.
Foto: Michael Migos

Das Jagdgesetz soll dahin gehend geändert werden, dass das Landwirtschaftsministerium derzeit bei der Jagdausübung noch geltende sachliche Verbote weitestgehend aufheben kann. Entscheidend sei hier die Ausgestaltung der Durchführungsverordnung, die diese Maßnahmen konkretisieren soll. Laut LJN müsse zwischen „Jagd“ zur Prävention und der „Seuchenbekämpfung“ bei Ausbruch der Seuche unterschieden werden. „Weitreichende Ermächtigungen können sich nur auf den tatsächlichen Ausbruchsfall beziehen“, so die LJN. Die Waidgenossen der SPD begrüßten die geplante Gesetzesänderung, zeigten sich aber kompromissbereit und wollen den Verordnungstext abwarten. Der Landtag will noch im Oktober über die Novelle abstimmen. mh


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