Die Rechtmäßigkeit der Jagdabgabe in NRW bleibt weiter umstritten. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes in Münster hat in einer Berufungsverhandlung am 15. November zwar Zweifel geäußert. Doch zu einer obergerichtlichen Entscheidung kam es nicht, weil der beklagte Rhein-Sieg-Kreis den fraglichen Bescheid daraufhin aufhob.
Die Sonderabgabe, die Jäger seit 2014 bezahlen müssen, beträgt jährlich 45 Euro.
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Auch weitere Jäger waren wegen der Abgabe am OVG in Berufung gegangen. Auch in diesen Fällen waren schon die Bescheide von den beklagten Behörden aufgehoben worden. Die Sonderabgabe, die Jäger seit 2014 zahlen müssen, beträgt jährlich 45 Euro. Verfassungsmäßig wäre dies nur, wenn das Geld tatsächlich der zahlenden Gruppe zugutekommt. Genau daran äußerte das Oberverwaltungsgericht Münster Zweifel. chb