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Selbstladebüchse mit Wechselmagazin weiter legal

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Der Bundestag hat heute die angekündigte kleine Novelle des Bundesjagdgesetzes beschlossen. Halbautomatische Büchsen mit Wechselmagazin dürfen weiterhin zur Jagd verwendet werden, wenn nicht mehr als drei Patronen geladen sind.

Damit die Regelung in Kraft treten kann, müssen im Bundesrat noch die Länder zustimmen. Ursprünglich war dies ebenfalls für den 8. Juli geplant. Da der Bundestagsbeschluss erst heute gefasst wurde, wird die Änderung frühestens am 23. September im Bundesrat behandelt.
 
red.


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