Das Bundessozialgericht in Kassel hat in letzter Instanz entschieden, dass ein Stöberhundführer, der bei einer Jagd auf Schwarzwild einen Unfall hat, über die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) versichert ist.
Stöberhundführer sind in Zukunft bei der Jagd auf Schwarzwild abgesichert.
Foto: Bildagentur Schilling
Kläger war ein Stöberhundführer, der bei einer Schwarzwildjagd über einen Baumstamm stürzte und sich verletzte. Die SVLFG erkannte mit der Begründung, der Kläger sei unternehmerähnlich tätig gewesen, den Unfall nicht als Arbeitsunfall an. Daher wies das Sozialgericht Regensburg die Klage gegen den Ablehnungsbescheid ab (Az. S 5 U 5027/14). Der Kläger zog nun vor das Landessozialgericht, das einen Arbeitsunfall feststellte (Az. L 2 U 108/15). Die Revision der SVLFG blieb erfolglos, das Urteil wurde am 6. September 2018 vom Bundessozialgericht (Az. B 2 U 18/17 R) bestätigt. mwo