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Hessen: Widersprüchliche Formulierungen im Koalitionsvertrag

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Der Koalitionsvertrag der hessischen CDU und Grünen enthält zum Thema Jagd widersprüchliche Formulierungen, die für die Jäger nichts Gutes erwarten lassen. Zwar stellen die beiden Landtagsfraktionen in dem am 20. Dezember in Wiesbaden veröffentlichten Papier fest: „Das hessische Jagdgesetz hat sich bewährt und wird nicht verändert.“ Zugleich heißt es aber: „Das Jagdrecht wollen wir evaluieren und in Zusammenarbeit mit den Umwelt- und Jagdverbänden ggf. fortschreitend an wildbiologische Erkenntnisse anpassen.“

„Jungwaschbären sollen wieder ganzjährig bejagbar sein.“
Foto: Harald Grunwald

Auf Druck der Öffentlichkeit sollen zwar Jungwaschbären wieder ganzjährig bejagt werden. Jungfüchse sollen hingegen in der Schonzeit (1. März bis 14. August) nur „in Gebieten mit hohem Prädationsdruck auf gefährdete Arten“ und „im Einzelfall mit Sondergenehmigung“ erlegt werden dürfen. Die schwarz-grüne Koalition will zudem dem Einsatz von Totschlagfallen verbieten und „prüfen, eine Fachdienststelle für jagdkundliche und jagdbiologische Forschung einzurichten“. Diese soll wohl als „fachkundiger Ansprechpartner für Fragen der Wildpopulation oder –hege und der Wildschadens- und Wildseuchenprävention“ die Jäger am wildbiologischen Gängelband des grünen Umweltministeriums führen und unter die Kuratel NABU-naher Wildbiologen stellen.

Der Nationalpark Kellerwald-Edersee soll um die Nordhänge des Edersees erweitert und sukzessive auf 75 Prozent der Fläche zur jagdfreien Zone erklärt werden. Erheblichen jagdlichen Sprengstoff birgt auch die Formulierung, dass „im Umgang mit invasiven Arten, die heimisch geworden sind“, künftig „neue Verfahren“ erprobt werden sollen. Damit wollen die Grünen und die mit ihnen verbündeten Tierrechtsgruppen offensichtlich ihre Lieblingsidee umsetzen, Waschbären zu fangen, zu kastrieren und wieder auszusetzen. Dieses Vorgehen dürfte erheblich mit dem Jagdrecht kollidieren. Der LJV Hessen sieht in seiner Pressemitteilung „zwei wichtige Kernforderungen als erfüllt an: Das Hessische Jagdgesetz bleibt unangetastet und Jungwaschbären sollen wieder ganzjährig bejagbar sein.“ roe


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