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Nordrhein-Westfalen: Jagdabgabe soll ausgesetzt werden

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Das Landesumweltministerium hat den Unteren Jagdbehörden bei den Kreisen und kreisfreien Städten empfohlen, die Erhebung der Jagdabgabe auszusetzen. Es reagiert damit auf Hinweise des Oberverwaltungsgerichts Münster, das die Abgabe in seiner derzeitigen Form als verfassungswidrig eingestuft hat.

Die Ergebung der Jagdabgabe soll in NRW ausgesetzt werden.
Foto: Pixabay

Dadurch ist das Klagerisiko gegen die Kostenbescheide angestiegen“, heißt es in dem Schreiben. „Die Aussetzung erfolgt nicht befristet oder unter Bedingungen, eine ,Nacherhebung‘ kommt nicht in Betracht.“ Damit ist laut Peter Schütz, stellvertretender Pressesprecher des Ministeriums, das Einziehen der Jagdabgabe, die bei der Verlängerung des Jagdscheins mit 45 Euro jährlich fällig wird, „in das Ermessen der Unteren Jagdbehörden gestellt“.

Unklar ist, wie lange diese Empfehlung gilt. „Eine verfassungskonforme Regelung ist kurzfristig nicht möglich“, heißt es im Schreiben des Ministeriums. Es hat sich laut Schütz jedoch noch keineswegs von der Jagdabgabe verabschiedet, deren Abschaffung der Landesjagdverband seit Langem fordert. Es kann also durchaus sein, dass die mit dem Finanzministerium abgesprochene Aussetzung der Erhebung nur vorübergehend ist. chb


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