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Waffenrecht: Keine Waffen für „Reichsbürger“

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Anhänger der sogenannten „Reichsbürger-Bewegung“ müssen ihre Waffen abgeben. Das geht aus einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 3. Dezember 2018 hervor.

„Reichsbürger“ dürfen in Zukunft keine Waffen mehr besitzen.
Foto: Pixabay

Das Gericht argumentiert, dass die waffenrechtliche Zuverlässigkeit der Reichsbürger nicht gegeben sei, da diese die Existenz und völkerrechtliche Legitimität der Bundesrepublik und damit ihrer Gesetze nicht anerkennen. Grundsätzlich sei jeder, der die Verbindlichkeit der Rechtsordnung nicht bejahe, waffenrechtlich als nicht zuverlässig einzustufen. rig


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