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Bessere Förderung für Herdenschutz

1938

Ab sofort erstattet der Freistaat Sachsen alle Kosten für Investitionen in den Schutz von Schafen, Ziegen und Gatterwild vor Wölfen. Die Europäische Kommission hat die erforderliche Genehmigung erteilt (Anträge: smul.sachsen.de/foerderung).

Herdenschutzmassnahmen, inklusive der Kosten für gerissene oder verletzte Nutztiere, werden in Sachsen jetzt vollständig erstattet.
Foto: Tobias Bürger

Bislang war die Förderung auf 80 Prozent der Nettokosten begrenzt. Auch sogenannte indirekte Ausgaben, die im Zusammenhang mit Übergriffen von Isegrim auf Nutztiere entstehen, werden jetzt vollständig ausgeglichen. Darunter fallen z. B. Tierarztkosten. Bislang war auch für solche Aufwendungen nur eine Kompensation von 80 Prozent möglich.
Sachsen gehört neben Niedersachsen und Sachsen-Anhalt damit zu den ersten deutschen Bundesländern, in denen die erhöhte Förderung und der erweiterte Schadensausgleich angeboten wird. Die bereitgestellten Mittel stammen aus dem Haushalt des Freistaates Sachsen. Die zuständige Stelle für die Gewährung des Schadensausgleichs ist die Landesdirektion Sachsen (Lds.sachsen.de). rig


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