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Nordrhein-Westfalen: Neues Jagdgesetz verabschiedet

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Der Düsseldorfer Landtag hat das lange diskutierte neue Landesjagdgesetz verabschiedet. Die Regierung von CDU und FDP setzt damit das Wahlversprechen um, Wildbiologie und Jagdpraxis mehr Gewicht zu geben.

Der LJV NRW und sein Vorsitzender Ralph Müller-Schallenberg begrüssen die Gesetzesnovelle.
Foto: Sebastian Jakob

Sie revidiert zugleich ein Gesetz, mit dem SPD und Grüne unter Federführung des damaligen Umweltministers Johannes Remmel die 90.000 Jäger im größten Bundeland vielfach gegängelt hatten. Natur- und Umweltschutzverbände polemisierten deshalb auch gegen die nun beschlossene Novellierung und bezeichneten sie als Rückabwicklung. Ralph Müller-Schallenberg, Präsident des Landesjagdverbandes (LJV), hingegen sprach in einer ersten Stellungnahme nach dem Landtagsbeschluss davon, es werde sich „endlich wieder an guten jagdpraktischen Erfordernissen und mehr Bundeseinheitlichkeit“ orientiert. Die jagdpolitische Wende in NRW zu mehr jagdpraktischer Vernunft sei damit besiegelt. Er sieht darin auch einen Erfolg, für den der LJV mit seinen Partnerverbänden des ländlichen Raums lange gekämpft habe.
Für den Verband sind zwar nicht alle Forderungen in Erfüllung gegangen, nun aber wenigstens wesentliche handwerkliche Fehler der Vorgängerregierung ausgemerzt worden. Dies gilt für die Änderungen an der Liste der jagdbaren Arten ebenso wie für die Festlegung von Jagd- und Schonzeiten. Müller-Schallenberg kündigte zugleich die LJV-Bereitschaft an, „mit dem Wegfall der bisher staatlich erhobenen Jagdabgabe neu zu finanzierende Gemeinschaftsleistungen für die Jagd in Eigenverantwortung zu übernehmen“. chb


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