Die Abschusserlaubnis für den „Rodewalder Rüden“ wurde bis zum 31. März verlängert. Die ursprünglich am 23. Januar erteilte Freigabe war heute, am 28. Februar, ausgelaufen. Sie war durch die zweimalige Klage eines Vereins vor Verwaltungsgerichten angefochten und der mögliche Abschuss dadurch verzögert worden.
Die Saga um den Rodewalder Rüden geht weiter. (Symbolbild)
Foto: Michael Breuer
Am 22. Februar hatte das Oberverwaltungsgerichts Lüneburg endgültig entschieden, dass der Wolf geschossen werden darf. Laut Ministerium bestehe nach wie vor die Gefahr weiterer Risse von geschützten Nutztieren und der Weitergabe problematischer Jagdtechniken. Der Grauhund war unter anderem durch den Riss eines Alpakas keine 200 Meter von einem Waldkindergarten in die Schlagzeilen und das Visier der Behörden geraten. Trotz in den sozialen Medien angekündigter Störaktionen durch sogenannte Wolfsfreunde erwartet das Ministerium, dass die Tötung zügig erfolgt.
Auch für einen weiteren Wolf im Norden mit der offiziellen Bezeichnung GW924m, der mehrfach laut amtlicher Definition wolfssichere Zäune überwunden und Nutztiere getötet hatte, gilt die Erlaubnis zur Entnahme weiter. Die Abschussfreigabe läuft ebenfalls heute aus. Das schleswig-holsteinische Umweltministerium teilte am 27. Februar mit, dass bei verstärktem Einsatz weitere vier Wochen lang versucht werden soll, den Wolf zu erlegen. mh