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Schalldämpfer: Voreintrag zwingend erforderlich

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Ein Jäger aus Münster hat es versäumt, vor dem Kauf einer Waffe mit integriertem Schalldämpfer einen Voreintrag zu beantragen und läuft jetzt Gefahr, seine Zuverlässigkeit zu verlieren.

Für die Blaser „R8 Silence“ mit integriertem Schalldämpfer ist ein Voreintrag erforderlich.
Foto: Blaser

Die Polizei ermittelt gegen ihn. Der Lapsus könnte auch zum Verlust des Jagdscheins führen. Das berichtete der Verband deutscher Büchsenmacher und Waffenhändler. Es handelt sich um das Modell „R8 Silence“ der Firma Blaser. Die Polizei ermittelt zudem gegen den Büchsenmacher, der ihm die Waffe verkaufte. Entgegen anderslautender Pressemeldungen ist aber noch kein Urteil ergangen und auch ein Gerichtstermin steht noch nicht fest. Das bestätigte die Polizei Münster auf Nachfrage von WILD UND HUND. Die Flüstertüte verfügt, auch wenn sie in der Waffe integriert ist, über eine gesonderte Seriennummer und bleibt voreintragspflichtig. rig


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