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Grünen Anträge: Mehr Kontrolle von Waffenbesitzern

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Immer mehr Forderungen nach einem schärferen Waffengesetz: Nachdem Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) bereits am Sonntag eine Verschärfung gefordert hatte (WuH berichtete), folgen jetzt auch die Grünen. Gestern gab es im Innenausschuss des Deutschen Bundestages eine öffentliche Expertenanhörung zu zwei von der Fraktion gestellten Anträgen. Während der erste auf eine Beschränkung der Abgabe von „anschlagfähigen Ausgangsstoffen“ abzielt, wird in dem zweiten Antrag die Bundesregierung aufgefordert, einen Entwurf zur Reform des Waffengesetzes vorzulegen.

Kontrollen Waffenbesitzer
Die Grünen wollen schärfere Kontrollen des privaten Waffen- und Munitionsbestands sowie deren Lagerung. Foto: Fischer Jörg

Die Grünen wollen „regelmäßige qualifizierte Eignungs- und Zuverlässigkeitsprüfungen und entsprechende Kontrollen des privaten Waffen- und Munitionsbestandes einschließlich deren Lagerung“. Außerdem müsse die Missbrauchsgefahr angemessen berücksichtigt werden, „die aus der gleichzeitigen Verfügbarkeit von schussfähigen Waffen und Munition in Privathaushalten resultiert“.

Ebenso soll der Gesetzentwurf dem Antrag zufolge spezielle Vorschriften für die Aufbewahrung von Waffen vorsehen und die Verwendung von Großkaliberwaffen und Munition mit erhöhten Durchschlagskraft oder einem gesteigerten Verletzungspotenzial durch Sportschützen verbieten. Ferner soll sich die Bundesregierung laut Vorlage im EU-Ministerrat unter anderem dafür einsetzen, Privatpersonen die Nutzung halbautomatischer Schusswaffen zu verbieten, wenn diese nach objektiven Kriterien besonders gefährlich sind.

Professor Thomas Feltes vom Lehrstuhl für Kriminologie, Kriminalpolitik und Polizeiwissenschaft an der juristischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum  machte deutlich, dass die Verfügbarkeit von Schusswaffen eine Tatausübung begünstige. Eine Reduktion der Verfügbarkeit bestimmter Waffen könnte nach seinen Worten auch zu einer Reduktion entsprechender Taten führen.

Der Sprecher der Initiative „Keine Mordwaffen als Sportwaffen“, Roman Grafe, kritisierte den „Irrsinn tödlicher Sportwaffen“. Er verwies zugleich darauf, dass im Zeitraum vom 1990 bis 2016 mindestens 237 Menschen mit Schusswaffen von Sportschützen getötet worden seien.

Der Koblenzer Oberstaatsanwalt Rainer Hofius sagte, die große Masse der legalen Waffenbesitzer sei unproblematisch. Zwar gebe es tragische Einzelfälle, doch sei zu fragen, ob dies Gesetzesänderungen rechtfertige, argumentierte Hofius, der zugleich auf das Problem des großen Marktes illegaler Waffen verwies.

Der Präsident des „Forum Waffenrechts“, Hans-Herbert Keusgen, äußerte sich überzeugt, dass von den rund 2,5 Millionen Sportschützen, Jägern und Sammlern grundsätzlich keine Gefahr für die innere Sicherheit ausgehe. Einzel- und insbesondere Beziehungstaten könnten auch mit einem noch so strengen Waffenrecht nicht verhindert werden.

Hans-Jürgen Marker von der Gewerkschaft der Polizei formulierte den Grundsatz, jede Schusswaffe, die es nicht gebe, sei eine „gute Waffe“. Er respektiere die Belange der Sportschützen und Jäger, die sich aber in einem strengen Rahmen bewegen müssten, und plädierte für ein restriktives Waffenrecht, bei dem jedoch nicht „das Kind mit dem Bade ausgeschüttet“ werden solle.  sj mit Material vom Deutschen Bundestag

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